Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen von Jendrian-Haustechnik

1. Allgemeines
1.1.Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftigen Lieferungen und Dienstleistungen, ggf. ergänzt durch spezielle
Geschäftsbedingungen für die jeweilige Leistung. Die AGB werden vom Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen
Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen. Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich
deutsches Recht.

2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote gelten max. 8 Wochen und sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2.3. Preis-, Material- oder Terminänderungen sind ausdrücklich vorbehalten. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
2.4 An den Unternehmer gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Ausnahme ist hier eine Notbeauftragung (z.B. ausgefallene Heizung, Rohrbruch
o.ä.) sowie der Notdienst außerhalb der regulären Geschäftszeit.
2.5 Die Annahme eines Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten Leistung möglich, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart.

3. Preise
3.1.Die Preise verstehen sich in Euro ohne Skonto und sonstige Nachlässe zzgl. der aktuell gültigen Umsatzsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Auftragserteilung
gültigen Preise. Diese sind vor jeder Beauftragung zu erfragen.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt per Rechnung.
4.2. Porto, Verpackung und Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.3. Die Zahlungen sind rein netto ohne Skonto und sonstige Abzüge binnen 10 Tagen zu leisten, solange keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart ist.
4.4. Bei Zahlungsverzug werden alle Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen sofort fällig und wir sind berechtigt, Verzugszinsen nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger
Zahlungen geltend zu machen. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
4.5 Der Auftraggeber hat über Verlangen des Auftragnehmers nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung Teilzahlungen zu leisten.
4.6 Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit solchen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist oder dass
die Gegenforderungen des Auftragnehmers mit seiner Verbindlichkeit aus dem Auftrag im rechtlichen Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt
worden sind.
4.5 Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche gegenüber dem Besteller/Auftraggeber an Dritte abzutreten.

5. Eigentumsvorbehalt / Urheberrecht
5.1.Jede Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt; erst mit der vollständigen Zahlung der Rechnung geht das Eigentum auf den Kunden über. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Waren
weder verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten Dritter belastet werden. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag kann der Besteller/Auftraggeber nur mit unserer
schriftlichen Zustimmung übertragen.
5.2.Für alle Kostenvoranschläge, Angebote, Entwürfe und Layouts hält sich Jendrian-Haustechnik das Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Die Weitergabe von Kostenvoranschlägen, Angeboten, Entwürfen oder Layouts an einen Dritten verpflichtet den Weitergebenden zur Leistung von Schadensersatz bis zur
Höhe der vollen Dienstleistungssumme, falls dadurch kein Vertrag zustande kommt.

6. Termine und Fristen
6.1.Die Angabe von Liefer- oder Ausführungsfristen erfolgt nach bestem Ermessen. Bei Verzögerungen, z.B. Betriebsstörungen, höhere Gewalt, insbesondere bei wetterabhängigen
Dienstleistungen, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz. Verlängert sich die Ausführungsfrist durch Gründe, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, kann der
Auftraggeber auch hieraus keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

7. Leistungserbringung
7.1. Maßgeblich für die Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen ist die schriftlich erteilte Auftragsbestätigung bzw. der abgeschlossene Vertrag.
7.2. Art und Ausführung der Auftragserfüllung sowie der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen im Einzelnen ergeben sich aus den mit dem Auftraggeber getroffenen schriftlichen
Vereinbarungen.
7.3. Mündliche Vereinbarungen und nachträgliche Vertragsänderungen werden erst nach der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers wirksam.
7.4. Rücktritt
Tritt der Auftraggeber von einem bereits erteilten Dienstleistungsauftrag zurück, verpflichtet dieser sich die bereits entstandenen Kosten sowie eine pauschale Entschädigung des kalkulierten
Rechnungsbetrages zu zahlen.
7.5. Versuchte Instandsetzung
Wird der Unternehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instandgesetzt werden, weil
a. der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder
b. der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Verbraucher nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt
werden kann, ist der Verbraucher verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- oder
Risikobereich des Unternehmers fällt.

8. Beigestellte Geräte oder Ware
8.1 Beigestellte Ware des Auftraggebers werden durch den Auftragnehmer nicht montiert bzw. transportiert, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Sodann gilt 10.2 / 10.3.
8.2 Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Auftraggeber beigestellt und nach gesonderter, schriftlicher Vereinbarung durch den Auftragnehmer montiert, ist er berechtigt, dem
Auftraggeber 25% Prozent von seinen Verkaufspreisen dieser oder gleichartiger Waren zu berechnen.
8.3 Solche vom Auftraggeber beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung und Haftung. Die Haftung dafür bleibt ausschließlich beim
Auftraggeber.

9. Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung)
9.1 Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten ist das Verursachen von Schäden
a) an bereits vorhandenen Leitungen, Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheit oder Materialfehler.
b) Bei Stemmarbeiten in zerrüttetem und bindungslosem Mauerwerk möglich; solche Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9.2 Dem Verbrauch oder sonst dem Verschleiß unterliegende Materialien haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

10.Gewährleistung
10.1.Reklamationen werden nur anerkannt, wenn diese innerhalb von 3 Tagen nach der Auftragserfüllung oder Lieferung schriftlich dem Auftragnehmer vorliegen. Offensichtliche Mängel
sind uns sofort nach Erhalt oder Inbetriebnahme der Ware/Dienstleistung schriftlich anzuzeigen.
10.2.Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch normale Abnutzung sowie unsachgemäße Handhabung oder Verwendung von Mustern und Entwürfen. Werden an den Leistungen
Veränderungen vorgenommen erlischt die Gewährleistung.
10.3.Für die Richtigkeit der Inhalte von Druckvorlagen, die der Auftraggeber uns übermittelte, haftet alleine der Auftraggeber. Für den Inhalt von Layouts und Entwürfen, die Jendrian-Haustechnik erstellt hat, haften wir nur bis zum Zeitpunkt der Druckfreigabe bzw. Verwendung durch den Auftraggeber, der damit die Richtigkeit bescheinigt.

11. Schadenersatz
11.1. Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an den Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat.
11.2. Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens einschließlich der Mangelfolgeschäden, es sei denn, der Schaden tritt an der
Person ein oder der Auftragnehmer hat grobes Verschulden oder Vorsatz zu vertreten.
11.3. Ansprüche des Auftraggebers aus der Produkthaftung bleiben unberührt.

12. Produkthaftung
12.1 Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und
Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von Geräten und Anlagen oder auf Grund
sonst gegebener Hinweise erwartet werden kann.
12.2 Farbabweichungen geringen Ausmaßes gegenüber der Bestellung gelten als vertragsgemäß. Das Gleiche gilt bei geringfügigen farblichen Abweichungen von zusammengehörigen
Einrichtungsgegenständen.
12.3 Technische Änderungen gelten als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.

13. Datenschutz
13.1.Im Umgang mit den persönlichen Daten des Kunden halten wir uns an alle Bestimmungen des Datenschutzgesetzes DSGVO und sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem
Kunden betreffenden Daten unter Beachtung dieses Gesetzes zu verarbeiten und zu speichern. Des weiteren sind wir nach geltendem Recht befugt, von Handels- und
Wirtschaftsauskünften Angaben über die Kreditwürdigkeit einzuholen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1.Erfüllungsort ist der Sitz von Jendrian-Haustechnik. Als Gerichtsstand wird ausschließlich Wesel vereinbart. Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland.

15.Salvatorische Klausel
15.1.Sollten einzelne dieser Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die Bestimmungen so auszulegen und zu gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Erfolg soweit wie
möglich erreicht wird.

Stand: Oktober 2020