Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen von Jendrian-Haustechnik

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jendrian Haustechnik, (Auftragnehmer AN) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen. Mit Vertragsabschluss gelten die AGB als vom Auftraggeber (AG) akzeptiert.

2. Angebote und Vertragsabschluss.

2.1 Wenn nicht anders angegeben gelten Angebote max. 8 Wochen.

2.2 Ergänzende oder vom Vertrag abweichende Nebenabreden/ Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind vom AN und AG schriftlich zu bestätigen. 2.3 In Notfällen, z.B. Rohrbruch, Ausfall der Heizung, Dienstleistungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten, oder Ähnlichem darf von 2.2 abgewichen werden.

2.4 Die Annahme eines Angebotes (Auftragserteilung) ist nur vollumfänglich möglich, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart (2.2).

3. Preise

Die Preise verstehen sich in Euro ohne Skonto und sonstige Nachlässe, zzgl. der aktuell gültigen Umsatzsteuer.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Abrechnung der Lieferungen und Leistungen erfolgt per Rechnung.

4.2 Die Zahlungen sind rein Netto ohne Skonto und sonstige Abzüge binnen 10 Tagen zu leisten, solange keine andere Zahlungsmodalität vereinbart wurde. 4.3 Bei Zahlungsverzug werden alle Forderungen für ausgeführte Lieferungen und Leistungen sofort fällig. Der AN ist berechtigt, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Eventuelle Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

4.4 Der AG hat auf Verlangen des AN gemäß dem Baufortschitt der Lieferungen und Leistungen Teilzahlungen zu leisten.

4.5 Der AN ist berechtigt, seine Ansprüche gegenüber dem AG an Dritte abzutreten.

5. Eigentumsvorbehalt/Urheberrecht

5.1 Jede Lieferung oder Leistung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt und geht erst mit der vollständigen Zahlung der Rechnung in das Eigentum des AG über. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Lieferungen und Leistungen weder verpfändet, übereignet oder mit sonstigen Rechten Dritter belastet werden. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag kann der AG nur mit schriftlicher Zustimmung des AN übertragen.

5.2 Für alle Kostenvoranschläge, Angebote, Entwürfe, etc. hält sich der AN das Urheberrecht vor. Derartige Unterlagen und/oder Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe zieht Schadenersatzansprüche des AN gegen den AG nach sich, falls dadurch kein Vertrag zustande kommt.

6. Termine und Fristen

Die Angabe von Liefer- und/oder Ausführungsfristen erfolgt nach bestem

Ermessen. Bei Verzögerungen, z.B. Betriebsstörungen, höherer Gewalt, insbesondere bei wetterabhängigen Dienstleistungen, hat der AG keinen Anspruch auf Schadenersatz. Verlängert sich die Ausführungszeit durch Gründe, die nicht vom AN zu vertreten sind, kann der AG hieraus keine Schadenersatzansprüche geltend machen.

7. Leistungserbringung

7.1 Maßgeblich für die Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen ist die schriftlich erteilte Auftragsbestätigung durch den AG, bzw. der abgeschlossenen Vertrag.

7.2 Art und Ausführung der Auftragserfüllung, sowie der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen im Einzelnen ergeben sich aus den mit dem AG getroffenen schriftlichen Vereinbarungen.

7.3 Mündliche Vereinbarungen und nachträgliche Vertragsänderungen werden erst nach der schriftlichen Bestätigung durch den AN wirksam.

7.4 Rücktritt

Tritt der AG von einem bereits erteilten Auftrag zurück, so verpflichtet er sich, die dem AN bereits entstandenen Kosten sowie eine pauschale Entschädigung zu zahlen.

7.5 Versuchte Instandsetzung

Kann der AN die Reparatur/Instandsetzung eines vorhandenen Objektes nicht oder nur teilweise durchführen, weil

a) der AG den Zugang zumObjekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder

b) der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden wird, oder

c) nach Rücksprache mit dem AG nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann,

ist der AG verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des AN zu ersetzen,sofern die Undurchführbarkeit der Reparatur nicht in den Verantwortungsbereich des AN fällt.

8. Beistellungen des AG

Beistellungen des AG werden durch den AN nicht montiert oder transportiert, sofern nicht Anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie unterliegen nicht der Gewährleistung.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Sollten bei Montage-und Instandsetzungsarbeiten

a) an bereits vorhandenen Einrichtungen, Leitungen, Armaturen, sanitären Gegenständen und Geräten oder

b) bei Stemmarbeiten in zerrüttetem und bindungslosem Mauerwerk Schäden auftreten und sollten

c) derartige Schäden trotz Achtsamkeit aufgrund der vorhandenen Umstände, Materialzustände und anderer Gegebenheiten nicht vorhersehbar gewesen sein, so gehen derartige Schäden zu Lasten des AG.

9.2 Der AN haftet nicht für Folgeschäden.

10. Gewährleistung/Mängelhaftung

10.1 Mängel/ Reklamationen, sind dem AN schnellstmöglich anzuzeigen. 10.2 Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch normale Abnutzung, unsachgemäße Handhabung oder Veränderungen an den Liefer- und Leistungen des AN.

11. Produkthaftung

11.1 Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und

Anlagen bieten nur die zugesicherten Eigenschaften bei Einhaltung der Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften für Wartung und Handhabung insbesondere im Hinblick auf Überprüfungen von Geräten und Anlagen.

11.2 Geringe Farbabweichungen gegenüber der Bestellung gelten als vertragsgemäß. Das Gleiche gilt bei geringfügigen farblichen Abweichungen von zusammengehörenden Einrichtungsgegenständen.

11.3 Technische Änderungen gelten als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.

12. Datenschutz

Im Umgang mit den persönliche Daten des AG hält sich der AN an alle Bestimmungen des Datenschutzgesetzes DSGVO. Der AN ist berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem AG betreffenden Daten unter Beachtung dieses Gesetzes zu verarbeiten und zu speichern. Weiterhin ist der AN nach geltendem Recht befugt, von Auskunfteien Angaben über die Kreditwürdigkeit des AG einzuholen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des AN Jendrian Haustechnik. Als Gerichtsstand wird ausschließlich Wesel vereinbart. Die Rechtsbeziehung der Parteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Stand:

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile dieser AGB ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die Bestimmungen so auszulegen und zu gestalten, dass der mit den richtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Erfolg soweit wie möglich erreicht wird

Mai 2024